5. Anträge der Parteien Staatsanwältin F.________ stellte und begründete für die Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 328 f.): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 22. Mai 2019 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als das Verfahren wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung infolge Verjährung eingestellt wurde. 2. Der Beschuldigte sei schuldig zu erklären des Landfriedensbruchs und der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, beides begangen am 12. September 2015 in Bern.