4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen 4.1 Allgemeine Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden im oberinstanzlichen Verfahren über den Beschuldigten ein Strafregisterauszug (pag. 305 ff.) sowie das Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (pag. 302 f.) eingeholt. 4.2 Zum USB-Stick «Z.________» Mit Berufungserklärung vom 5. Juli 2019 stellte die Generalstaatsanwaltschaft, vertreten durch Staatsanwältin F.________, den Beweisantrag, der von Staatsanwalt G.________ der 2. Strafkammer bereits übermittelte USB-Stick «Z.________» sei zu den Akten zu erkennen (pag.