2 fungsbegründung der Generalstaatsanwaltschaft vom 2. Juli 2020 ein (pag. 342 ff.). Da die Generalstaatsanwaltschaft auf ihr Replikrecht verzichtete (pag. 350, 353), wurde der Schriftenwechsel mit Verfügung vom 22. Juli 2020 als abgeschlossen erklärt und der schriftliche Entscheid in der Kammerbesetzung Oberrichter Schmid, Oberrichter Kiener und Oberrichterin Bratschi in Aussicht gestellt (pag. 354).