1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 22. Mai 2019 stellte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) das Strafverfahren gegen A.________ (Beschuldigter/Beschwerdeführer; nachfolgend Beschuldigter) wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung, angeblich begangen am 12. September 2015 in Bern infolge Verjährung ein, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (Ziff. A.I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 194).