2. Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte am 31. Oktober 2018 fristgerecht Berufung an (pag. 18‘198). In seiner Berufungserklärung vom 30. Januar 2019 (pag. 19‘781 ff.) beantragte der Beschuldigte zusammengefasst, er sei unter Kos- ten- und Entschädigungsfolge von Schuld und Strafe vollumfänglich freizusprechen. Des Weiteren beantragte er die Einvernahme des Strafklägers und des Beschuldigten.