__ AG in Liquidation (Ziff. 2 des erstinstanzlichen Sanktionenpunkts) und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten, wobei der Vollzug der Freiheitsstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt wurde (Ziff. 1 des erstinstanzlichen Sanktionenpunkts) sowie zu den Verfahrenskosten von CHF 5‘100.00 (Ziff. 2 des erstinstanzlichen Sanktionenpunkts). Die amtliche Entschädigung für Rechtsanwalt B.________ wurde mit separater Verfügung vom 24. Oktober 2018 festgelegt (Ziff. II des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs;