1. Zu einer Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu CHF 20.00, ausmachend total CHF 5‘400.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu 40% der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 11‘992.60 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung), ausmachend CHF 4‘797.04. 3. Zu 30% der auf ihn entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 3‘600.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung), ausmachend CHF 1‘080.00. II.