3. zu einem nicht genauer bestimmbaren Zeitpunkt im Dezember 2016 in Biel (Versuch); 4. zu einem nicht genauer bestimmbaren Zeitpunkt im Dezember 2016 in Lengnau (Versuch); 5. zu einem nicht genauer bestimmbaren Zeitpunkt im Dezember 2016 in Biel (Versuch); 6. zu einem nicht genauer bestimmbaren Zeitpunkt im Dezember 2016 in Biel (Versuch); unter Auferlegung von 60% der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 11‘992.60, ausmachend CHF 7‘195.56, an den Kanton Bern sowie unter Auferlegung von 70% der auf ihn entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 3‘600.00, ausmachend CHF 2‘520.00, an den Kanton Bern. II.