Die Zustimmung zur Löschung der von C.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird vorzeitig erteilt (Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 88 C. I. E.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der fortgesetzten Erpressung, begangen z.N.v. H.________ 1. am 15. Oktober 2016 in Busswil (Versuch); 2. am 15. Oktober 2016 in Biel (Versuch);