Rechtsanwältin D.________ macht mit Honorarnote vom 15. Januar 2020 einen Aufwand von insgesamt 33.25 Stunden sowie Auslagen in der Höhe von total CHF 154.80 (CHF 40.00 + CHF 114.80) geltend, was eine beantragte Entschädigung von insgesamt CHF 8‘796.18 ergibt. Die Kammer erachtet den vorliegend geltend gemachten Aufwand in Anbetracht des gebotenen Zeitaufwands, der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses als zu hoch. Bezogen auf das Prozessthema der Beschuldigten 2 ist der Aktenumfang unterdurchschnittlich. Es sind zudem weder besondere prozessuale, noch materiell-rechtliche Schwierigkeiten vorhanden.