2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 750.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 15 Tage festgesetzt. 3. Zu den auf sie entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 4‘553.10 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 4. Zu den auf sie entfallenden oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1‘200.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 85 II.