Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 14. Dezember 2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. A.________ freigesprochen wurde, von der Anschuldigung des Wuchers, angeblich begangen im Jahr 2007 oder 2008 an einem nicht genauer bestimmbaren Ort, vermutlich im Kanton Bern, z.N.v. K.________, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 2. Verfügt wurde, das Mobiltelefon iPhone 5 SE, IMEI: ________ inkl. SIM-Karte: ________ werde A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben;