32. Betreffend den Beschuldigten 3 Die Zustimmung zur Löschung der vom Beschuldigten 3 erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist 77 ist vorzeitig zu erteilen (Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 78 XIV. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: A. I.