Rechtsanwalt Q.________ ist demzufolge für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 1 im erstinstanzlichen Verfahren mit insgesamt CHF 28‘229.65 (CHF 11‘547.35 + CHF 16‘682.30) zu entschädigen. Der Beschuldigte 1 hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen und