74 Auf den Beschuldigten 3 entfallen CHF 11‘992.60 der erstinstanzlichen Verfahrenskosten. Von insgesamt acht Vorwürfen wird der Beschuldigte 3 von sechs Vorwürfen freigesprochen, wobei die Vorwürfe gemäss Ziff. I.C.1.1. und 1.2. der Anklageschrift ohnehin als eine einzige Tat hätten angeklagt werden müssen und die Beurteilung der einzelnen Ziff. I.C.1.5. - 1.8. der Anklageschrift keinen eigenständigen Aufwand generierte.