Trotz der mehr als 16 Jahre andauernden Niederlassung in der Schweiz schaffte es der Beschuldigte 1 zudem nicht, sich zu integrieren. Er hat zwar teilweise versucht, die hiesigen Strukturen zu leben bzw. sich aus eigener Kraft vom Staat finanziell unabhängig zu machen, hat es aber letztlich nicht geschafft. Heute kommt zwar nicht der Staat für die Familie des Beschuldigten 1 finanziell auf, jedoch allein seine Ehefrau, die Beschuldigte 2. Die dargelegten guten familiären Kontakte untermauern das Gesagte insofern, als die genannten Bekanntschaften in der Schweiz nicht über den ihm bekannten Kulturkreis hinausgehen.