Integration in der Schweiz hiervor). Dem Beschuldigten 1 muss somit nicht bloss eine ungünstige Prognose, sondern eine Schlechtprognose gestellt werden. 26.2.6 Gesamtwürdigung Zweifelsohne bedeutet jede Landesverweisung eine persönliche Härte für den Betroffenen. Das Gesetz verlangt jedoch nicht nur eine Härte, sondern eine aussergewöhnliche Härte, d.h. eine Situation, die auch angesichts der sonst schon