Darüber hinaus wären eine ärztliche Versorgung und der Bezug von Medikamenten auch in Mazedonien möglich. 26.2.4 Möglichkeit der Wiedereingliederung im Heimatstaat Sodann gilt es, die Wiedereingliederungsmöglichkeiten vom Beschuldigten 1 in Mazedonien (Art. 31 Abs. 1 Bst. g VZAE) sowie die Aussichten auf soziale Wieder-