26.2.2 Familienverhältnisse Des Weiteren sind die Familienverhältnisse des Beschuldigten 1 zu beurteilen (Art. 31 Abs. 1 Bst. c VZAE). Der Beschuldigte 1 hat mit seiner Ehefrau, der Beschuldigten 2, zwei Kinder; AS.________, geboren am AU.________ (Geburtsdatum) in Biel und AT.________, geboren am AV.________ (Geburtsdatum) in Biel. (vgl. pag. 2083). Er lebt gemeinsam mit seiner Ehefrau, welche er am 7. März 2002 geheiratet hat, und den beiden Kindern in AX.________ (Ort). Die Ehefrau und die beiden Kinder sind im Gegensatz zum Beschuldigten 1 im Besitz einer Niederlassungsbewilligung (pag.