Gemäss den eigenen Angaben des Beschuldigten 1 hat dieser in Mazedonien die Primar- und Sekundarschule absolviert und 1996 bis 1997 eine Ausbildung zum Coiffeur gemacht. Nach seiner Einreise in die Schweiz hat er in der Baubranche gearbeitet (vgl. zum Ganzen pag. 483 und pag. 751 Z. 346 ff. sowie die beiden Lebensläufe auf pag. 779 und pag. 781). Vor der Verhaftung hatte der Beschuldigte 1 kein Einkommen (vgl. das Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 19. November 2016, pag. 2083 f., insbesondere pag. 2084, sowie pag. 3261 Z. 37 ff.). Zwar hatte er sich offenbar kurz vor seiner Verhaftung selbständig gemacht, bzw. im Frühjahr 2016 die AK.