576 ff.) verurteilt. Wie die Vorinstanz zutreffend darauf hingewiesen hat, wurde der Beschuldigte 1 zudem bereits am 14. März 2004, also bloss zwei Jahre nach seiner Einreise in die Schweiz, wegen Vergewaltigung zu 18 Monaten Zuchthaus, bedingt, verurteilt (vgl. den Anzeigerapport vom 12. April 2004 [pag. 1600 ff.] sowie das Urteil des Kreisgerichts VIII Bern- Laupen vom 4. Mai 2006 [pag. 1679 ff.]). Eine Verurteilung wegen Vergewaltigung würde nach heutigem Recht ebenfalls eine zur Landesverweisung führende Katalogstraftat darstellen (Art. 66a Abs. 1 Bst.