66 verletzung, Raufhandels, mehrfach versuchter Nötigung sowie Nichtabgabe von Ausweisen und / oder Kontrollschildern zu einer teilbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 30.00 (pag. 1317) und mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 27. September 2016 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten (pag. 3717; vgl. auch pag. 576 ff.) verurteilt.