3716 f.) wurde er zudem mit Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 16. November 2011 wegen Vergehen gegen das Waffengesetz, Missbrauch von Ausweisen und Schildern sowie Fahrens ohne Führerausweis oder trotz Entzug zu einer unbedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 80.00 (pag. 3716), mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 19. August 2016 wegen mehrfacher einfacher Körper-