Die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz hat er wie folgt missachtet: Mit Urteil der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 7. Februar 2011 wurde er wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 30.00 verurteilt (pag. 3716). Gemäss Strafregisterauszug vom 3. Januar 2020 (pag. 3716 f.) wurde er zudem mit Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 16. November 2011 wegen Vergehen gegen das Waffengesetz, Missbrauch von Ausweisen und Schildern