Seit dem 29. September 2002, mithin seit rund 16 ½ Jahren, befindet er sich in der Schweiz. Er verfügt lediglich über eine Aufenthaltsbewilligung B, wobei deren Gültigkeitsdauer am 28. September 2017 abgelaufen ist und bis zur Verfassung des Berichts durch den Migrationsdienst am 16. Januar 2018 keine Verfallsanzeige bzw. kein Verlängerungsgesuch eingegangen ist (vgl. zum Ganzen den Bericht des Migrationsdienstes des Kantons Bern vom 16. Januar 2018, pag. 1531 ff.). Die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz hat er wie folgt missachtet: