65 26. Landesverweisung in concreto 26.1 Vorliegen einer Katalogtat (Art. 66a Abs. 1 Bst. c StGB) Der Beschuldigte 1 ist mazedonischer Staatsbürger. Er verfügt in der Schweiz über eine Aufenthaltsbewilligung B, gilt mithin aus Ausländer i.S.v. Art. 66a Abs. 1 StGB und wird gemäss den vorstehenden Ausführungen wegen (teilweise versuchter) qualifizierter Erpressung verurteilt. Damit hat er – in Übereinstimmung mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zur versuchten Anlasstat (vgl. die entsprechenden Erwägungen hiervor) – ein Katalogdelikt nach Art.