62 24.7 Tagessatzhöhe Gestützt auf die eigenen Angaben des Beschuldigten 3 geht die Kammer von einem monatlichen Einkommen von CHF 4‘000.00 aus (vgl. pag. 3761 Z. 41 f.). Der Beschuldigte 3 ist selbständig erwerbstätig. Gemäss seinen Aussagen verdient auch seine Ehefrau AP.________. Zu berücksichtigen ist weiter, dass der Beschuldigte 3 für drei Kinder unterstützungspflichtig ist. Damit resultiert gemäss Berechnungsformular (vgl. pag. 3842) eine Tagessatzhöhe von CHF 20.00. 24.8 Vollzugsform