Das Gesamttatverschulden des Beschuldigten 3 wiegt sehr leicht. Die Kammer erachtet dafür eine Strafe in der Höhe von 100 Strafeinheiten als angemessen. 24.4 Strafart Zumal der Beschuldigten 3 nicht einschlägig vorbestraft ist, erachtet die Kammer für beide Delikte bei isolierter Betrachtung eine Geldstrafe als die angemessene Strafart. 24.5 Gesamtstrafenbildung Die beiden ausgefällten Einzelstrafen sind gleichartig, weshalb sie nach Art. 49 Abs. 1 StGB als Gesamtstrafe auszufällen sind.