Dies ist neutral zu gewichten. Ebenso die durchschnittliche Strafempfindlichkeit. Die Täterkomponenten wirken sich bei der Beschuldigen 2 neutral aus. Es bleibt somit auch nach Berücksichtigung der Täterkomponenten bei einer Gesamtgeldstrafe von 95 Tagessätzen. 23.7 Tagessatzhöhe Die Tagessatzhöhe wird angesichts der nach wie vor bescheidenen finanziellen Verhältnisse der Beschuldigten 2 (vgl. pag. 3697 ff.) auf CHF 50.00 festgesetzt. 23.8 Vollzugsform Der Beschuldigten 2 als Ersttäterin kann trotz mangelnder Einsicht keine ungünstige Prognose gestellt werden (vgl. auch pag.