23. Strafzumessung betreffend die Beschuldigte 2 23.1 Vorbemerkung Die Beschuldigte 2 wurde wegen zweifachem betrügerischem Konkurs und Pfändungsbetrug schuldig erklärt. Es liegt somit Tatmehrheit vor, was nach einem Vorgehen nach Art. 49 Abs. 1 StGB ruft. Die Vorinstanz hat dies unterlassen und die