22.12 Fazit Der Beschuldigte 1 ist zu einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 27. September 2016, sowie zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à CHF 20.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 19. August 2016, zu verurteilen. Die ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 844 Tagen ist vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe anzurechnen und es ist festzustellen, dass der Beschuldigte 1 den Strafvollzug am 13. März 2019 vorzeitig angetreten hat.