Da das neue Recht eine solche Strafe nicht mehr vorsieht, ist die Gesamtgeldstrafe auf 180 Tagessätze zu kürzen. Der für den Vollzug zu berücksichtigende Tagessatz beträgt CHF 20.00, als mittige Anrechnung der beiden ähnlich hohen Quoten. 22.12 Fazit Der Beschuldigte 1 ist zu einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 27. September 2016, sowie zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à CHF 20.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 19. August 2016, zu verurteilen.