Zudem fällt auch hier die neue Delinquenz kurz nach dem am 29. August 2016 ergangenen Urteil straferhöhend ins Gewicht. Insgesamt erscheint der Kammer eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen als angemessen. 22.9 Tagessatzhöhe Die Höhe des Tagessatzes ist angesichts der äusserst schlechten finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten 1 sowie der Tatsache, dass er sich seit über drei Jahren in Haft bzw. im Strafvollzug befindet, auf das Minimum von CHF 10.00 festzusetzen. 22.10 Bedingter Strafvollzug