Demgegenüber wurde der Beschuldigte 1 mit Urteil vom 19. August 2016 zu einer teilbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt. Diese Strafe wiegt indessen schwerer, weshalb sie die Einsatzstrafe darstellt und dazu eine Zusatzstrafe als hypothetische Gesamtstrafe zu bilden ist. Zu den 180 Tagessätzen sind also von den 30 Tagessätzen für den Schuldspruch wegen grober Verkehrsregelverletzung 20 Tagessätze zu asperieren, womit eine hypothetische Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen resultiert. Davon ist wiederum die Grundstrafe von 180 Tagessätzen abzuziehen, womit die Zusatzstrafe 20 Tagessätze Geldstrafe beträgt.