CHF 30.00 verurteilt wurde, wobei in Bezug auf 120 Tagessätze der bedingte Vollzug gewährt wurde (Verfahren STA.2013.4633, vgl. zwei orange Ordner [pag. 1 - 579] und pag. 3147; vgl. dazu auch die Ausführungen der Vorinstanz, pag. 3549, S. 116). Demzufolge liegt auch hier die Situation der teilweisen retrospektiven Konkurrenz vor und ist eine teilweise Zusatzgeldstrafe zur Grundstrafe vom 19. August 2016 auszufällen.