Der letzte Führungsbericht aus dem vorzeitigen Strafvollzug aus dem Regionalgefängnis Burgdorf vom 24. Dezember 2019 (pag. 3711) ist zwar grundsätzlich positiv, erwähnt aber auch eine Arreststrafe von 5 Tagen wegen Weigerung, sich den Anweisungen des Personals zu unterziehen (pag. 3711). Hinzu kommt, dass der Zwischenbericht des Regionalgefängnisses Burgdorf vom 30. September 2019 derart negativ war, dass seitens des Regionalgefängnisses Burgdorf unter Verweis auf das Vollzugsverlaufsjournal und die Disziplinarverfügung vom 27. September 2019 sogar ein Abbruch des vorzeiti-