zwar ist ein fehlendes Geständnis bzw. eine Aussageverweigerung selbstverständlich neutral zu werten. Der Staatsanwältin aber mafiöses Verhalten vorzuwerfen, zeugt von einer exemplarischen Uneinsichtigkeit in sein Verhalten. Ebenso die in der oberinstanzlichen Verhandlung gemachten Aussagen, wonach die Gefängniswärter lügen und ihn verleumden, ihn täglich provozieren und malträtieren würden (pag. 3754 Z. 15 ff., Z. 32 ff.). Der letzte Führungsbericht aus dem vorzeitigen Strafvollzug aus dem Regionalgefängnis Burgdorf vom 24. Dezember 2019 (pag.