Verglichen damit ist die Grundstrafe schwerer, weshalb dazu in Form einer hypothetischen Gesamtstrafe eine Zusatzstrafe zu bilden ist. Konkret sind zur Einsatzstrafe von 24 Monaten Freiheitsstrafe 80 Tage, 40 Tage und 35 Tage zu asperieren, woraus 155 Tage bzw. 5 Monate Freiheitsstrafe resultieren. Dazu ist die Strafe für die Delikte nach dem ersten Urteil zu addieren; also 24 Monate + 5 Monate = 29 Monate Freiheitsstrafe aus Tatverschulden. 22.7.3 Täterkomponenten Das Vorleben des Beschuldigten 1 ist neutral zu gewichten.