Verfahren PEN 16 259, vgl. pag. 576 ff. und pag. 3147; vgl. dazu auch die zutreffenden vorinstanzlichen Überlegungen zur eigentlichen Schlechtprognose, pag. 3549 f., S. 116 f. erstinstanzliche Urteilsbegründung). Damit liegt die Situation der teilweisen retrospektiven Konkurrenz vor. 22.7.2 Zusatzstrafenbildung für das Tatverschulden