54 begangen. Die betrügerischen Konkurse und Pfändungsbetrüge beging er jedoch bereits am 8. März 2014, am 17. Juni 2015 und am 29. April 2016, mithin vor dem Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 27. September 2016, mit welchem er wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt worden war (bedingt ausgesprochen wurden 18 Monate, bei einer Probezeit von 3 Jahren; Verfahren PEN 16 259, vgl. pag.