49 Abs. 2 StGB. Bei den jeweils gleichartigen Strafen ist deshalb das Paket der Gesamtstrafe unter Berücksichtigung dieser Konkurrenzen zu schnüren. 22.7 Teilweise retrospektive Konkurrenz bei den Freiheitsstrafen 22.7.1 Methodik Der Beschuldigte 1 ist zu einer Freiheitsstrafe zu verurteilen, deren zugrunde liegende Taten hat er in der Zeit von Mitte Oktober 2016 bis am 19. November 2016