Ein Blick in das Strafregister des Beschuldigten 1 zeigt nämlich, dass der mehrfach vorbestrafte Beschuldigte 1 sich ganz offensichtlich von Geldstrafen nicht weiter beeindrucken lässt. Am 19. August 2016 wurde er wegen Körperverletzungen, Raufhandels, Nötigung und Missbrauch von Ausweisen und Schildern zu einer teilbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt. Am 27. September 2016 zudem wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Diese Strafen hinderten den Beschuldigen 1 in keiner Weise, die beurteilten qualifizierten Erpressungen zu begehen.