Es stellen sich deshalb in Bezug auf diesen Sachverhaltskomplex die folgenden Beweisfragen: - Erhielt die Beschuldigte 2 am 4. September 2014 von der AO.________ (Versicherung) einen Betrag von CHF 30‘000.00 auf ihr AB.________ (Bank)- Konto ausbezahlt? - Verfügte die Beschuldigte 2 am 17. Juni 2015 über einen Bargeldbetrag von CHF 70‘000.00 auf ihrem AB.________ (Bank)-Konto? - Stand die Beschuldigte 2 zu diesen vorerwähnten Zeitpunkten in einem Betreibungsverfahren oder musste sie mit einem solchen rechnen?