Ebenso ist aber mit Blick auf Foto Nr. 1 (pag. 1136) festzuhalten, dass sich die Fahrzeuge angesichts der umherliegenden Teile und Beschädigungen bei der Kollision nur leicht verschoben haben, und zwar in Bezug auf das Auto des Beschuldigten 1 im Uhrzeigersinn, wie er dies im Übrigen auch selber zu Protokoll gab (pag. 1120). Im Übrigen wird die Annahme, dass der Beschuldigte 1 die Kurve geschnitten hat, auch durch die übereinstimmenden Aussagen der Zeugen, die den Unfall aufgenommen haben, untermauert.