16. Sachverhalt und Beweiswürdigung 16.1 Anklagesachverhalt Dem Beschuldigten wird in Ziff. I.A.5. der Anklageschrift vom 21. März 2018 vorgeworfen, er habe sich der groben Verkehrsregelverletzung schuldig gemacht (pag. 2773): «begangen am 07.12.2014 im Bereich der Einmündung der Holindenstrasse in die Dünnernstrasse in 4702 Oensingen/SO, indem A.________ auf der Fahrt mit dem Personenwagen Audi A6 mit den Kontrollschildern AL.________ beim Linksabbiegen von der Holindenstrasse in die Dünnernstrasse mindestens teilweise auf der linken Fahrbahn und mit unangepasster Geschwindigkeit fuhr.