In allen Fällen erhielten die Gläubiger am Ende des Verfahrens Verlustscheine. Damit wurden sämtliche unter V.12.2.2. Bestrittener Sachverhalt und Beweisfragen zu diesem Sachverhaltskomplex hiervor aufgeführten Beweisfragen bejaht. Alle drei Anklagesachverhalte gemäss Ziff. I.A.3. der Anklageschrift sind somit erstellt. 13. Rechtliche Würdigung 13.1 Art. 163 Ziff. 1 StGB Betreffend die theoretischen Grundlagen zu Art. 163 Ziff. 1 StGB wird auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (vgl. pag. 3529 f., S. 96 f. erstinstanzliche Urteilsbegründung).