Diese bezog das Geld schon am 17. Juni 2015 gemeinsam mit dem Beschuldigten 1 unter zwei Malen in Tranchen von jeweils CHF 35‘000.00 wieder (pag. 878). In diesem Zusammenhang vermag den Beschuldigten 2 selbstredend nicht zu entlasten, dass in seinem Kulturkreis das Vertrauen in die Banken angeblich immer kleiner wird (vgl. die Ausführungen der Verteidigung in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag.