3276 Z. 34 ff., pag. 3277 Z. 9 f., Z. 12 f., pag. 3278 Z. 22 ff.) überein. Betreffend Ziff. I.A.3.2. der Anklageschrift steht fest, dass der Betrag von CHF 70‘000.00 am 17. Juni 2015 auf das AB.________ (Bank)-Konto der Beschuldigten 2 einbezahlt wurde. Diese bezog das Geld schon am 17. Juni 2015 gemeinsam mit dem Beschuldigten 1 unter zwei Malen in Tranchen von jeweils CHF 35‘000.00 wieder (pag.