_ einen Bargeldbetrag von CHF 45‘000.00? - Stand der Beschuldigte zu diesen vorerwähnten Zeitpunkten in einem Betreibungsverfahren oder musste er mit einem solchen rechnen? - Gab er im Betreibungsverfahren den Besitz dieser Vermögenswerte an? - Wurden in diesen Betreibungsverfahren für die Gläubiger Verlustscheine ausgestellt? - Wusste der Beschuldigte um das laufende oder anstehende Betreibungsverfahren? 12.3 Beweiswürdigung 12.3.1 Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Diesbezüglich kann auf III.8.4.1 Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung hiervor verwiesen werden.