35 12.2.2 Bestrittener Sachverhalt und Beweisfragen zu diesem Sachverhaltskomplex In Bezug auf diesen Sachverhaltskomplex sind die folgenden Beweisfragen beweismässig zu erhärten: - Bezahlte der Beschuldigte am 8. März 2014 einen Betrag von CHF 45‘000.00 für den Erwerb eines Hauses in Mazedonien? - Verfügte der Beschuldigte am 17. Juni 2015 über einen Bargeldbetrag von CHF 70‘000.00? - Erhielt der Beschuldigte am 29. April 2014 von AJ.________ einen Bargeldbetrag von CHF 45‘000.00?